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DORKAS IMMOBILIEN
Homburgstrasse 17
78224 Singen

Telefon: 07731/54750
Fax: 07731/54760



Steuernummer: 18455/16752
Geschäftsinhaber: Peter Schneider

Gesellschaftsform:
Einzelfirma

Erlaubnis nach § 34 der Gewerbeordnung:
seit 21.10.2004 vom Landratsamt Konstanz für den Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke
- Wohnräume, gewerbliche Räume
- Darlehen

Berufsaufsichtsbehörde:
Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Telefon 07531/ 800 -1307
Fax: 07531/8001- 385
lrakn@landkreis-konstanz.de


Berufskammer:
Industrie und Handelskammer
Hochrhein-Bodensee
Schützenstr. 8 - 78462 Konstanz
Telefon : 07531/ 2860 -100
Fax: 07531 2860 165
info@konstanz.ihk.de




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Allgemeine Geschäftsbedingungen [Kaufobjekt]

Es handelt sich bei allen Objekten zunächst grundsätzlich um für den Käufer provisionspflichtige Angebote, sofern nicht eindeutig auf die "Provisionsfreiheit" hingewiesen wird. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.[(Kaufobjekt]. Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposé - Beschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

[1.] Wir versichern, daß wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Wir erklären weiterhin, daß die gemachten Angaben in unseren Angeboten ausschließlich auf Informationen des Verkäufers beruhen. Wir sind selbstverständlich um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit des Verkäufers keine Haftung übernehmen.Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum, Preisänderungen, Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

[2.] Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, daß er für den Fall der Kenntnis des Objekts bzw. des Eigentümers des Objekts diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Ist die von der Firma DORKAS IMMOBILIEN nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er dies der Firma DORKAS IMMOBILIEN innerhalb einer Frist von 2 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Fa. DORKAS IMMOBILIEN nicht gegen sich gelten zu lassen. Das Objekt gilt sonst von uns provisionspflichtig nachgewiesen.

[3.] Der Empfänger dieses Exposés hat uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wann und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichneten Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abschließt.

[4.] Das vorliegende Exposé ist nur für den von uns genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadensersatzanspruch. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit welcher der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht. Die Provisionspflicht entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber und / oder der Empfänger des Exposès, das Objekt nicht alleine mietet oder erwirbt, sondern mit Dritten zusammen, oder daß ein Dritter mietet oder erwirbt, der mit dem Auftraggeber verbunden ist. Für den Fall, daß zwischen einem Dritten und dem Verkäufer des Objekts ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft. Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrags den Nachweis zum Abschluß des Kaufvertrages mit dem Auftraggeber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat. Provisionspflicht besteht ebenso, wenn der Empfänger eines Exposés in einem Zeitraum von 3 Jahren das Objekt vom Verkäufer eigenmächtig erwirbt.

[5.] Der Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Vereinbarungen über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

[6.] Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, daß der Empfänger des Exposés dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses den unten genannten Prozentsatz des notariell beurkundeten Kaufpreises zu bezahlen hat.Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.
Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag Inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Exposé vereinbarte Provision bestehen.

[7.] Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es einem evtl. zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder Objekt relevanten Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.

[8.] Die Provision wird fällig am Tage der noatriellen Beurkundung. Die Provision ist in den Preisen unserer Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder im Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig. Das Maklerbüro hat die Berechtigung, die Provisionsvereinbarung beider Parteien in den notariellen Kaufvertrag aufzunehmen.

[9.] Die Firma DORKAS IMMOBILIEN übernimmt alle Kaufpreisverhandlungen. Falls der Interessent selbst die Verhandlungen mit dem Verkäufer aufnimmt und zum Abschluss kommt, ist die Provision ebenfalls verdient. Die Firma DORKAS IMMOBILIEN darf auch für die Gegenseite entgeltlich tätig werden. Die Doppeltätigkeit wird als Regelfall betrachtet.

Die Firma DORKAS IMMOBILIEN nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer dienen.

[10.] Der Makler hat Anspruch auf die Teilnahme am Notartermin und Anspruch auf Ausfertigung der Kaufvertragsurkunde.

[11.] Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mit Erscheinen dieser Vertragsbedingungen verlieren alle vorherigen ihre Gültigkeit. [Singen, den 30.06.2007]

[12.] Die Eigentümer wünschen keine direkte Kontaktaufnahme. Bitte nehmen sie bei Besichtigungswünschen nur mit der Fa. DORKAS IMMOBILIEN Kontakt auf. 07731/54750

Die übliche Maklerprovision / Erfolgshonorar beträgt:
jeweils für Verkäuferseite und Käuferseite ]

} Bebauter Grundbesitz

- 3,57 % inkl. 19 % MwSt.

} Unbebauter Grundbesitz

- 3,57 % inkl. 19 % MwSt.

} Eigentumswohnungen

- 3,57 % inkl. 19 % MwSt.

} Gewerbeobjekte aller Art

- 3,57 % inkl. 19 % MwSt.

Die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma DORKAS IMMOBILIEN und dem Kunden untersteht deutschem Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Maklers.

DORKAS IMMOBILIEN - 78224 Singen/HTW.

 
 

 
 
 
 
 
DORKAS IMMOBILIEN • Homburgstrasse 17 • 78224 Singen • Telefon: 07731/54750 • Fax: 07731/54760 •